ADR-Unterweisung nach 1.3 ADR

  • Die "regelmäßige" Unterweisung nach 1.3 ADR ist für sämtliche Personen vorgeschrieben, die in irgendeiner Weise in Kontakt mit Gefahrgütern kommen können. Das umfasst sämtliche Tätigkeiten, die mit der Beförderung in Zusammenhang stehen. 


    Ein Beispiel für diese Personengruppe: 
    - Mitarbeiter im Supermarkt, die z. B. Deospray (UN 1950) in die Regale einräumen
    - Fahrer ohne ADR-Card, die Beförderungen unter 1000 Punkte durchführen (1.1.3.6 ADR)

    Fahrer mit gültiger ADR-Card unterliegen dieser Vorschrift inzwischen auch (GGVSEB 2025), und müssen wie auch die anderen Personengruppen regelmäßig durch Schulungen auf den neuesten Gefahrgutstand gebracht werden, wenn sich das ADR-Recht wieder ändert (also in jedem ungeraden Jahr: 2025, 2027, 2029 usw.). 

    Daher unterscheiden wir zwischen Erst-Unterweisung und Folge-Unterweisung nach 1.3 ADR. 

    Erst-Unterweisung (einmalig): Ca. 3-4 Std. für Mitarbeiter und Personengruppen ohne Gefahrgut-Vorerfahrung und ohne gültige ADR-Card

    Folge-Unterweisung (regelmäßig): Ca. 1,5 Std. für Fahrer mit gültiger ADR-Card und auch Mitarbeiter, die bereits eine Erst-Unterweisung bei uns erhalten haben

  • 1.3 ADR Erst-Unterweisungen
  • 1.3 ADR Folge-Unterweisungen